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Kategorie: Landessportbund
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Erstellt: Donnerstag, 11. März 2021 17:55
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Veröffentlicht: Donnerstag, 11. März 2021 17:55
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Veröffentlicht von Chadt-Rausch
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2,0 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2021
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen - Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen - Integration - Inklusion - Gesundheitssport - Sport der Älteren - Mädchen und Frauen im Sport - Reha-Sport
Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.
Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.
Antragsverfahren 2021:
Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Für weitere Informationen zum Förderverfahren verweisen wir an dieser Stelle gerne auf
unsere Homepage: http://go.lsb.nrw/1000x1000
Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 0203 7381-900 (Frau Aberfeld, Frau Kisin, Frau Grosser) zur Verfügung.
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Kategorie: Landessportbund
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Erstellt: Donnerstag, 11. März 2021 17:51
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Veröffentlicht: Donnerstag, 11. März 2021 17:51
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Veröffentlicht von Chadt-Rausch
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7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2021
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.
Antragsverfahren 2021: Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 09.06.2021. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Für weitere Informationen zum Förderverfahren verweisen wir an dieser Stelle gerne auf unsere Homepage: http://go.lsb.nrw/uel2021
Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 0203 7381-985 (Frau Klatt, Frau Lang) zur Verfügung.
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Kategorie: Landessportbund
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Erstellt: Dienstag, 15. Dezember 2020 09:01
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Veröffentlicht: Dienstag, 15. Dezember 2020 09:01
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Veröffentlicht von Chadt-Rausch
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Der Landessportbund informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorstände der Sportvereine in NRW,
ab sofort können die Vereine in NRW ihre Bestandserhebung für das Jahr 2021 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2021 möglich.
Auch wenn der aktive Sport in den Vereinen leider derzeit weitgehend ruhen muss, ist die Meldung ihrer Vereinsdaten wie in jedem Jahr notwendig.
Die Erfassung Ihrer Daten ist sowohl aus statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW in Anspruch nehmen, wenn Sie die Meldung Ihrer Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum abgegeben haben.
Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen.
Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2021 zu beantragen!
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login
Weitere Informationen zur Bestandserhebung erhalten Sie hier: https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine
Falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie sich hier (https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/lostpassword) per E-Mail ein neu generiertes Kennwort zuschicken lassen.
Bei Fragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Fachbereich der Vereinsverwaltung gerne per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0203 7381938 zur Verfügung.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre, bitten wir Sie um Verständnis, dass es aufgrund des hohen Mailaufkommens teilweise zu zeitlichen Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann. Auch die Telefonleitungen können stark frequentiert sein.
Wir empfehlen daher, mit der Eingabe frühzeitig zu beginnen, um für ggf. auftretende Fragen ausreichend Zeit zu haben.
Wichtiger Hinweis:
Beitragserhebung des Schachbundes NRW/Deutscher Schachbund/Landessportbund NRW ist der Mitgliederstand am 1.01.eines Jahres. Hierzu werden die Mitgliederbestände aus dem Vereinsportal MIVIS genommen und über den Bezirk den Vereinen in Rechnung gestellt.
Sobald die Mitgliederbestände des Landessportbundes NRW aus der Bestandserhebung dem Schachbund NRW vorliegen, werden diese mit den bereits in Rechnung gestellten Daten verglichen. Sollten beim Landessportbund NRW höhere Mitgliederzahlen von dem Verein gemeldet worden sein oder durch Nichtmeldung aus dem Vorjahr vorliegen, so sind diese Mitgliederzahlen gemäß der Finanzordnung in Rechnung zu stellen.
Eine Änderung der gemeldeten Daten rückwirkend sind beitragsrelevant nicht möglich.