Landesweit einheitliche Maßnahmen bei steigenden Coronazahlen gelten auch für den Sport
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- Veröffentlicht: Freitag, 16. Oktober 2020 09:45
- Veröffentlicht von Chadt-Rausch
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Der Landessportbund NRW informiert über die Folgen der neuen Coronaschutzverordnung NRW vom 16.10.20 gültig bis zum 30.10.2020.
Nachfolgend möchten wir Sie über die aktuellen Anpassungen informieren:
- Coronaschutzverordnung – NRW-weite Gültigkeit
- In gesamt NRW gelten bei Inzidenz-Werten unter 35 unverändert die bisherigen Vorgaben
- Für den bundesweiten Teamsport gilt nun: liegt der Wert der Neuinfektionen im Austragungsort über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz) sind keine Zuschauer mehr zulässig
- Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 1 – Wert der Neuinfektionen über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)
- Beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt:
- für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.
- Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 2 – Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz)
- Beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt:
- Für Zuschauer, Aktive in Pausenzeiten und abseits der Sportfläche sitzende Zeit-/Kampfgerichte gilt durchgängig die Maskenpflicht.
- Es dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in Innenräumen durchgeführt werden.
- Ab dem 4. Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 (Inzidenz >50) sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vorher dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde.
- Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte
- In den Kreisen und kreisfreien Städten können weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angeordnet werden, wenn nach 10 Tagen der Inzidenzwert > 50 nicht zum Stillstand gekommen ist. Diese weitergehenden Maßnahmen müssen jeweils bei den zuständigen Behörden vor Ort abgefragt werden.
Corona Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes NRW