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Blitzmannschaftsmeisterschaft der Frauen 2012 - Ausschreibung
- Erstellt am Donnerstag, 05. April 2012 15:48
- Geschrieben von Ralf Chadt-Rausch
Die diesjährige Blitzmannschaftsmeisterschaft der Frauen des Schachbundes Nordrhein-Westfalen findet parallel zur allgemeinen Blitzmannschaftsmeisterschaft statt:
Ausrichter: SV Heiden
Spieltag: Samstag der 28. April 2012 um 11.00 Uhr
Anmeldung: bis zum 25.04 (s.u. Mindestteilnehmerzahl gem. 4.1 SpOF)
Namentliche Mannschaftsmeldung: bis 10.45 Uhr vor Ort
Spielort: Westmünsterlandhalle, Am Sportzentrum 7, 46359 Heiden
Spielmaterial: wird vom Ausrichter gestellt
Modus: Gespielt wird gemäß BTO, den FIDE-Spielregeln und der Spielordnung der Frauen Ziffer 4
Qualifikation: Die beiden erstplatzierten Mannschaften qualifizieren sich für die Blitzmannschaftsmeisterschaft des DSB. Pro Verein jedoch nur eine.
4. Blitzmannschaftsmeisterschaft
4.1 Die Blitzmannschaftsmeisterschaft ist offen. Sie wird ausgerichtet, wenn mindestens sechs Mannschaften teilnehmen.
4.2 Gespielt wird mit Vierer-Vereins-Mannschaften (zwei Gastspielerinnen nach den Bestimmungen des DSB sind erlaubt). Eine fünfte Spielerin kann als Ersatzspielerin unter Aufrücken der übrigen Spielerinnen angereiht werden.
4.3 Die für die erste Runde gemeldete Rangfolge kann während des Turniers nicht geändert werden. Veränderte Rangfolge führt zum Verlust des Mannschaftskampfes.
4.4 Entsteht auf dem ersten Platz oder auf dem letzten zur Teilnahme an der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft der Frauen berechtigenden Platz Mannschaftspunkt-Gleichheit, entscheidet die Zahl der im Turnier erzielten Brettpunkte. Ist auch sie gleich, wird bei zwei punktgleichen Mannschaften ein Stichkampf mit vertauschten Farben gespielt. Endet er unentschieden, ist Berliner Wertung für den Stichkampf anzuwenden. Führt auch das zu Punktgleichheit, entscheidet der erste nach vorstehenden Wertungsmerkmalen entschiedene weitere Stichkampf. Bei mehr als zwei punktgleichen Mannschaften wird ein einrundiges Stichturnier ausgetragen. Bei Mannschaftspunkt-Gleichheit in dem Stichturnier sind die o. a. Hilfswertungen, bezogen auf das Stichturnier, anzuwenden.
4.5 Die Bedenkzeit beträgt je Spielerin 5 Minuten.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen meine Entscheidung ist Protest gemäß BTO 9 möglich. Diese ist in 12-facher Ausfertigung an Herrn Berthold Mense, Biederlackweg 66, 48167 Münster, zu richten. Dem Protest ist der Einzahlungsnachweis über die Gebühr in Höhe von 200,00 Euro beizufügen.
Frank Strozewski, 2. Spielleiter

